Mit Hinblick auf die seit dem 16.09.2021 in Kraft getretene neue Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg und den damit verbundenen Einschränkungen, welche die Situation in den Krankenhäusern in den Fokus rückt und zwischen drei Corona-Stufen differenziert (Basis-, Warn-, Alarmstufe), ist die Teilnahme an Sportangeboten und -veranstaltungen beim SVK ab dem 23.09.2021 ausschließlich mit 3G-Nachweis gestattet. Für Personen ohne 3G-Nachweis besteht ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot. Der 3G-Nachweis ist erforderlich, da bei Öffnung des Vereinsheims die Gaststätten-Verordnung bereits in der Basisstufe zur Anwendung kommt. Die Kontrolle wird am Eingang zum Sportgelände durchgeführt.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler*innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie zweimal pro Woche in der Schule getestet werden.
Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Generell gilt für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen nach wie vor ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot. Nach wie vor gilt außerdem die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie im Freien, sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können.
Wir bitten um ihr Verständnis und freuen uns auf ihren Besuch im Eichert.
Die Vorstandschaft